IHR ANTRAG FÜR EINE AMBULANTE REHA
Wie beantrage ich eine Reha?
Ein Reha-Antrag kann sowohl direkt im Anschluss an eine stationäre Behandlung (Anschlussheilbehandlung, AHB) als auch unabhängig davon bei chronischen oder akuten Beschwerden gestellt werden. Zuständig für die Genehmigung ist in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse. Je nach Ausgangslage unterscheidet sich der Ablauf geringfügig – wir erklären Ihnen alle Varianten im Detail.
Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihres Reha-Antrags? Unser Team steht Ihnen beratend zur Seite.
Eine medizinische Reha kann genau der richtige Schritt sein, wenn Beschwerden Ihren Alltag einschränken, Therapien nicht ausreichen oder Sie sich nach einer Operation oder Erkrankung noch nicht wieder vollständig belastbar fühlen. Ob im Beruf, in der Familie oder in der Freizeit – die eigene Gesundheit ist das Fundament für ein selbstbestimmtes Leben. Wir möchten, dass Sie dieses Ziel erreichen. Deshalb begleiten wir Sie bei jedem Schritt auf dem Weg zur ambulanten Rehabilitation – von der Antragstellung bis zum ersten Therapietermin bei uns im Haus.
Reha nach dem Krankenhaus (Anschlussheilbehandlung, AHB) – so läuft die Anmeldung
Wenn Sie sich gerade in stationärer Behandlung befinden oder vor einer Operation stehen, spricht Ihr Ärzteteam möglicherweise eine Reha-Empfehlung aus. In diesem Fall organisiert das Krankenhaus in der Regel die Anmeldung für eine sogenannte Anschlussheilbehandlung. Die notwendigen Unterlagen gehen direkt an den zuständigen Kostenträger, zum Beispiel an die Rentenversicherung oder die Krankenkasse. Oft wird der Antrag vor Ort sofort bewilligt, und Sie erhalten schon im Krankenhaus den Starttermin Ihrer Reha – in anderen Fällen dauert die Genehmigung ein paar Tage länger. Sobald das grüne Licht kommt, melden wir uns bei Ihnen und klären alles Weitere gemeinsam.
Eine Anschlussrehabilitation dauert meist drei Wochen. Je nach Verlauf, Therapieerfolg und Belastbarkeit kann die Dauer individuell angepasst oder verlängert werden. Entscheidend ist immer Ihre gesundheitliche Situation – und Ihr persönliches Rehaziel.
Reha bei chronischen oder akuten Beschwerden
Viele Menschen beantragen eine Reha nicht nach einem Klinikaufenthalt, sondern weil sie seit längerer Zeit gesundheitliche Einschränkungen spüren. Vielleicht haben Sie chronische Schmerzen, Probleme mit Gelenken oder der Wirbelsäule, immer wieder Rückfälle trotz einzelner Therapien – oder Sie merken einfach, dass Ihre Belastbarkeit im Alltag oder im Beruf sinkt.
In diesen Fällen stellt Ihre Hausärztin oder Ihr Facharzt einen Reha-Antrag für Sie. Die Reha ist dann kein akuter Anschluss an eine Operation, sondern eine sogenannte Heilverfahren-Reha oder medizinische Reha bei chronischer Erkrankung. Dafür braucht es eine ärztliche Begründung, die den Reha-Bedarf nachvollziehbar beschreibt – also warum Einzeltherapien nicht ausreichen, welche Funktionseinschränkungen bestehen und was durch die Reha erreicht werden soll.
Auch wenn es um eine berufliche Wiedereingliederung geht oder eine Erwerbsunfähigkeit verhindert werden soll, ist eine Reha sinnvoll. Wichtig: In der Regel kann eine Reha alle vier Jahre beantragt werden. Wenn der medizinische Bedarf jedoch früher gegeben ist, ist auch ein Antrag außerhalb dieser Frist möglich – mit entsprechender ärztlicher Begründung.
Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Antrag auch direkt online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Der Vorteil: Das Ausfüllen ist strukturiert, alle Formulare sind hinterlegt, und der Versand erfolgt digital. Natürlich ist auch die klassische Papierform weiterhin möglich – wir unterstützen Sie in jedem Fall, egal welchen Weg Sie wählen.
Diese Unterlagen sind wichtig
Damit ein Reha-Antrag geprüft und genehmigt werden kann, müssen einige Formulare vollständig ausgefüllt vorliegen. Dazu gehören ein Hauptantrag, ein ärztlicher Befundbericht und – je nach Kostenträger – weitere medizinische Angaben. Welche Unterlagen Sie im Detail brauchen, hängt davon ab, ob Ihre Reha über die Rentenversicherung oder über die Krankenkasse läuft. Wir klären das gern gemeinsam mit Ihnen und helfen beim Zusammenstellen.
Und wenn der Antrag abgelehnt wird?
Manchmal kommt es vor, dass ein Antrag auf Reha zunächst abgelehnt wird. Das ist kein Grund zur Resignation. Sie haben in jedem Fall das Recht, innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einzulegen – und oft lohnt sich das auch. Eine detaillierte Begründung, idealerweise mit ärztlichen Attesten, erhöht die Erfolgschancen: Welche Beschwerden bestehen? Welche Therapieversuche gab es bisher? Warum ist die Reha der nächste sinnvolle Schritt?
Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie auch in dieser Phase. Wir helfen Ihnen beim Formulieren des Widerspruchs, prüfen gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt die medizinischen Argumente und sorgen dafür, dass Ihr Anliegen die richtige Aufmerksamkeit bekommt.
Patientenrechte: Ihr Wahlrecht bei der Rehabilitationsklinik
Viele wissen nicht, dass sie ihre Rehaklinik selbst vorschlagen dürfen. Doch genau das steht Ihnen zu:
Gemäß § 8 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) haben Sie als Patient das Wunsch- und Wahlrecht, die Rehabilitationsklinik selbst zu wählen – vorausgesetzt, diese ist zugelassen und erfüllt die Voraussetzungen für die geplante Maßnahme.
Wir empfehlen, dieses Recht aktiv zu nutzen und Ihre Wunschklinik im Antrag anzugeben. Wenn Sie also bei uns Ihre Reha machen möchten, können Sie das direkt im Antrag angeben. Sollte Ihr Antrag bereits ohne diese Angabe gestellt worden sein, können Sie Ihren Wunsch nachträglich mitteilen. Die Renten- oder Krankenversicherung ist verpflichtet, Ihrem Wunsch zu entsprechen.
Nutzen Sie dieses Recht aktiv und ergänzen Sie Ihren Rehabilitationsantrag mit einem Vorschlag für die Klinik Ihrer Wahl. Gerne stellen wir Ihnen dafür eine entsprechenden Antragsvorlagen zur Verfügung oder übernehmen die Kommunikation mit dem Kostenträger für Sie.
Antragsvorlagen:
Und dann? Ihre Reha bei uns beginnt
Sobald die Genehmigung vorliegt, koordinieren wir gemeinsam mit Ihnen den Start Ihrer Maßnahme. Unsere Reha umfasst mehrere Therapieformen pro Tag – individuell auf Sie abgestimmt, mit einem festen, aber flexiblen Plan. Ziel ist nicht nur kurzfristige Besserung, sondern nachhaltige Stärkung: körperlich, funktionell, emotional und – wenn nötig – auch beruflich.
Sie haben Fragen zum Ablauf, zur Dauer oder zu den organisatorischen Schritten? Melden Sie sich jederzeit. Wir sind für Sie da.