Reha beantragen – wir begleiten Sie Schritt für Schritt
Wenn körperliche Beschwerden zur dauerhaften Belastung werden, eine Operation ansteht oder die eigene Kraft im Alltag spürbar nachlässt, ist eine medizinische Rehabilitation oft ein sinnvoller nächster Schritt. Reha bedeutet nicht nur Erholung, sondern gezielte therapeutische Unterstützung – um die Beweglichkeit wiederherzustellen, Schmerzen zu lindern und körperliche sowie seelische Stabilität zurückzugewinnen. Sie kann helfen, Verschlechterungen vorzubeugen, Krankheitsverläufe positiv zu beeinflussen und den Einstieg ins Berufsleben aktiv vorzubereiten.
Damit Sie möglichst schnell von den passenden Rehamaßnahmen profitieren, begleiten wir Sie nicht erst vor Ort, sondern von Anfang an bei der Antragstellung. Denn gerade der erste Schritt – der Weg durch Formulare, Atteste und medizinische Begründungen – wirft oft Fragen auf. Welche Unterlagen sind erforderlich? Wer stellt den Antrag – der Hausarzt, der Facharzt oder das Krankenhaus? Und worauf sollten Sie achten, damit der Antrag reibungslos genehmigt wird?
Wir helfen Ihnen, den Reha-Antrag korrekt und vollständig einzureichen, unterstützen bei Rückfragen der Krankenkasse oder Rentenversicherung und sorgen dafür, dass Sie sich in der Bürokratie nicht verlieren. So entsteht Klarheit, Sicherheit und vor allem eines: ein schneller Weg in die richtige Therapie. Denn eine Reha kann nur dann wirklich wirksam sein, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt beginnt – und dafür sorgen wir mit.
Wunsch- und Wahlrecht – so nutzen Sie es im Reha-Antrag richtig
Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX erlaubt, die Reha-Einrichtung selbst zu bestimmen – vorausgesetzt, sie ist zugelassen. Wichtig ist die aktive Ausübung direkt im Reha-Antrag: Das entsprechende Feld zum Wunsch- und Wahlrecht muss markiert werden, außerdem sollte die bevorzugte Einrichtung namentlich genannt werden (Name und Standort) und die gewünschte Durchführungsform „ambulant“ eindeutig vermerkt sein. Bleibt dieser Teil offen, wird von den Kostenträgern häufig eine stationäre Maßnahme zugewiesen. Empfehlenswert ist eine kurze Begründung, warum die gewünschte Einrichtung und die ambulante Form medizinisch und organisatorisch sinnvoll sind. Bei Bedarf gibt es Formulierungshilfen und eine Prüfung, ob alle Angaben vollständig sind.

Benötigte Formulare für einen Reha Antrag
Damit Ihr Reha-Antrag zügig geprüft und genehmigt werden kann, müssen die Unterlagen vollständig vorliegen. In der Regel gehören dazu der Hauptantrag, ein aktueller ärztlicher Befundbericht sowie – je nach zuständigem Kostenträger und Diagnose – ergänzende medizinische Angaben. Welche Formulare im Detail erforderlich sind, hängt davon ab, ob die Reha über die Rentenversicherung oder über die Krankenkasse läuft. Wir klären gemeinsam, wer zuständig ist, stellen die passenden Vordrucke bereit, unterstützen beim Ausfüllen und prüfen die Vollständigkeit, damit Ihr Antrag ohne Verzögerung entschieden werden kann.
Nach der Bewilligung: Wahlrecht nachträglich ausüben und starten
Sobald Ihre Reha bewilligt ist, nimmt die Reha-Einrichtung direkt Kontakt mit Ihnen auf. Die Terminabstimmung erfolgt zwischen Ihnen und der Einrichtung: Gemeinsam legen Sie den Start fest, vereinbaren die ersten Termine und besprechen den Ablauf. Ihre ambulante Reha wird passgenau geplant – ausgerichtet auf Ihre Beschwerden, Ihr Rehaziel und die Belastungen Ihres Alltags – und im Verlauf bei Bedarf angepasst.
Wenn Sie eine andere Einrichtung wünschen als im Bescheid genannt, können Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht auch nachträglich nutzen. Dafür steht ein Änderungsantrag zur Verfügung; die Formulare finden Sie in den Downloads unterhalb dieses Abschnitts. Auf Wunsch erhalten Sie Unterstützung beim Ausfüllen und bei der Abstimmung mit dem Kostenträger. So beginnt Ihre Reha gut begleitet, verlässlich organisiert und wirksam von Anfang an.
Wir möchten, dass Sie sich von Anfang an gut aufgehoben fühlen. Um Ihnen den Einstieg so einfach wie möglich zu machen, haben wir hier alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt. Sie erfahren, wie Sie einen Termin vereinbaren, was Sie mitbringen sollten und wie Ihre Behandlung bei uns abläuft. Unser Ziel ist es, dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Therapie konzentrieren können – ohne offene Fragen oder Unsicherheiten.
Was uns bei f+p bewegt
Jede Therapie hat ein Ziel. Unser Fachwissen schafft die Struktur. Zusammen mit Ihrer aktiven Mitwirkung macht das den Unterschied.
Reha ist mehr als ein Übungsplan. Es geht um Beweglichkeit, Selbstvertrauen und den Weg zurück in ein Selbst bestimmtes Leben.
Bei uns trainieren Sie nicht für den Spiegel, sondern für Ihr Leben. Mit Plan, Betreuung und einem guten Gefühl.
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Ambulante Reha mit Perspektive – Wunschklinik angeben, Chancen nutzen
Wer eine ambulante Reha beantragt, hat mehr Einfluss, als viele vermuten. Denn das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Reha-Einrichtung selbst vorzuschlagen, in der Sie Ihre Maßnahme durchführen möchten – vorausgesetzt, die Klinik ist zugelassen und erfüllt die medizinischen Voraussetzungen. Wenn Sie sich für eine ambulante Rehabilitation bei f+p entscheiden, sollten Sie diesen Wunsch direkt im Reha-Antrag vermerken. Selbst wenn der Antrag bereits gestellt wurde, ist eine Änderung noch möglich – zum Beispiel über einen formlosen Änderungsantrag beim zuständigen Kostenträger.
Gerade wenn eine andere Klinik vorgeschlagen oder der Antrag abgelehnt wurde, lohnt sich ein zweiter Blick. Denn: Sie haben das Recht, innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen den Reha-Bescheid einzulegen. Ein gut begründeter Widerspruch – idealerweise gestützt durch ärztliche Einschätzungen oder ergänzende Atteste – kann dazu führen, dass Ihr Anliegen erneut geprüft wird. Wir unterstützen Sie dabei – strukturiert, fachlich fundiert und mit dem nötigen Feingefühl im Umgang mit den Kostenträgern.